Kommunikation im Erwachsenen·schutz-Verfahren

Menschen mit Behinderung haben oft Schwierigkeiten, ihre Rechte im Erwachsenen·schutz-Verfahren wahrzunehmen. Zwei Leitfäden unterstützen Betroffene und Fachpersonen bei der Vorbereitung von Gesprächen bei der KESB.

Die Behörden bemühen sich, Menschen mit Behinderung ins Erwachsenen·schutz-Verfahren einzubeziehen. Schwierigkeiten in der Kommunikation und fehlende Informationen behindern jedoch die Mitwirkung der Betroffenen.
Die Hochschule für Soziale Arbeit hat zwei Leitfäden für die Vorbereitung von Gesprächen bei der KESB entwickelt:

  • Ein Leitfaden für Betroffene in Leichter Sprache.
  • Ein Leitfaden für Fachpersonen.

Diese Leitfäden sollen helfen, Kommunikationsbarrieren zu überwinden und den Einbezug der Betroffenen in das Verfahren zu verbessern.

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