4 Wie können Sie im Verfahren mitwirken?
Mitwirken bedeutet:
- Sie können Ihre Meinung sagen.
Zum Beispiel können Sie wünschen, wer Beistand oder Beiständin werden soll. - Und Sie beantworten Fragen zu Ihrem Leben.
Sie müssen wissen, wann und wie Sie mitwirken können. - Die KESB ist verpflichtet, Sie zu informieren:
Die KESB muss Ihnen sagen, wann Sie im Verfahren Ihre Meinung sagen können. - Die KESB muss Ihnen alle wichtigen Informationen geben.
Dann können Sie sich vorbereiten und mitwirken.
Sie dürfen nicht überall mitwirken:
Am Entscheid der KESB können Sie nicht mitwirken.